Die Schulkonferenz
Das Chef-Gremium der Schule
Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussfassungsorgan der Schule. Die Hauptaufgabe ihrer Mitglieder ist es, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu entwickeln und zu koordinieren.

Die Schulkonferenz wird jedes Schuljahr neu gewählt und dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrkräften. Die Schulleitung führt die Beschlüsse der Schulkonferenz aus.

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Die Lehrerkonferenz, die Schulpflegschaft und der Rat der Schülerinnen und Schüler wählt die jeweiligen Vertreter der Schulkonferenz. Dabei sind der Schulpflegschaftsvorsitzende und der Schülersprecher immer Mitglieder der Schulkonferenz. Vorsitzender der Schulkonferenz ist immer die Schulleitung oder die von ihr beauftragte stellvertretende Schulleitung. Herrscht bei einer Abstimmung Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des oder der Schulkonferenzvorsitzenden.